100 Jahre Schwabenheim zu Dossenheim
Am 01.01.2025 jährte sich die Eingemeindung Schwabenheims zu Dossenheim zum 100. Mal.
In der Gemeinderatssitzung am 24.06.2025 thematisierte Herr Bürgermeister Faulhaber
dieses Ereignis. Er erwähnte, dass aus diesem Anlass am 07.09.2025 ein Straßenfest in
Schwabenheim stattfinden wird.

Dazu folgende Zeilen:
Schwabenheim hatte bis 1924 den Status einer abgesonderten Gemarkung. Die Grenzen der
Gemarkung Schwabenheim waren durch die 1820 begonnene „badischen
Katastervermessung“ festgelegt. Die Gemarkungsgröße betrug 242 ha und reichte vom
Neckar bis zur heutigen Dosenwaldsiedlung (siehe Karte). Das „Zentrum“ war der
Schwabenheimer Hof mit seinen damals circa 8 Bauernhöfen. Es gab dort sogar ein Rathaus
und eine Schule, beides befand sich auf dem Areal des heutigen Kindergartens. Die Badische
Gemeindereform machte eine Entscheidung bezüglich der Eigenständigkeit von kleinen,
abgesonderten Weilern unumgänglich. Diese Reform hatte das Ziel, die kommunale
Selbstverwaltung zu modernisieren und an die veränderten politischen und
gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Der ehemalige Kämmerer von Dossenheim, Werner Gauss, hat 2008 die Gemeindeakte „Die
Vereinigung der abgesonderten Gemarkung Schwabenheim mit der Gemeinde Dossenheim“
ausgewertet. Diese „Quelle“ stand im Mittelpunkt von Herrn Bürgermeister Faulhabers
viertelstündiger Zusammenfassung, in der er die Ereignisse rund um die Eingemeindung
schilderte. Er erwähnte, dass die Dossenheimer Forderung nach Vereinigung dadurch
begründet wurde, dass Schwabenheim bereits die beiden Kirchen, das Grundbuchamt, das
Standesamt, den Friedhof und das Lebensmittelamt gemeinsam mit Dossenheim hatte.
Ebenso hätten die Schwabenheimer Landwirte durch die Arbeitskräfte aus Dossenheim
(Tagelöhner) einen erheblichen Gewinn. Untermauert wurde diese Argumentation noch
dadurch, dass Dossenheim im Verhältnis zu seiner „Seelenzahl“ (3839 Einwohner im Jahr
1922 – Schwabenheim zählte 1922 nur 125 Einwohner) eine viel zu kleine Gemarkung hätte
und ohne eine Vergrößerung der Gemarkung Dossenheim eine Einverleibung durch
Heidelberg drohe. Zunächst war Schwabenheim einer Eingemeindung nicht abgeneigt. In
Schwabenheim existierte ein Verwaltungsrat, der seinerseits die Bedingungen für eine
Vereinigung in einem Schreiben vom 10.11.1923 konkretisierte. Dossenheim hatte die
Beamten und Angestellten zu übernehmen oder abzufinden, die Schule zu erhalten, die Jagd
wie bisher – gesondert zu verpachten, für Schwabenheim einen Wegwart und einen
Feldhüter zu bestellen, die Feldwege in einem guten Zustand zu erhalten, speziell für
Schwabenheim Vatertiere (Eber, Farren, Ziegenböcke) vorzuhalten, die bestehende
Feuerlöscheinrichtung zu unterhalten, den Ort an das elektrische Netz von Dossenheim
anzuschließen, die Gemeindewaage zu belassen und die Schwabenheimer Bürger und
Einwohner in allen Dingen jenen von Dossenheim gleichzustellen. In der
Gemeinderatssitzung vom 06.12.1923 und der Bürgerausschutzsitzung vom 10.12.1923 in
Dossenheim wurde jeweils beschlossen, diese Bedingungen anzunehmen. Es wurde
herausgestellt, dass die Schwabenheimer Bürger nicht nur die gleichen Rechte, sondern auch
die gleichen Pflichten erfüllen müssten.
Bei den Schwabenheimer Bürgern kam es jedoch Anfang 1924 zu einem Sinneswandel. Die
Vereinigung mit Dossenheim wurde plötzlich abgelehnt. Die Begründung war: Sie, die
Schwabenheimer Bürger, hätten ihrerseits die Entscheidung für eine Vereinigung mit
Dossenheim „mit großem Widerstreben und auf amtliches Drängen“ gefällt. Die
Fertigstellung des Kraftwerks und der Neckarschleuse ändere die wirtschaftliche und
finanzielle Situation von Schwabenheim und verspreche Schwabenheim finanziell einen
großen Vorteil. Schwabenheim erhob bei verschiedenen Institutionen Einspruch gegen die
Vereinigung. Diesem Hin und Her machte schließlich im Oktober 1924 das badische
Bezirksamt ein Ende, indem es am 23.10.1924 einen Erlass verkündete wonach „die
Vereinigung der abgesonderten Gemarkung Schwabenheim mit der Gemeinde Dossenheim
unter Ausfhebung der gegenseitigen Gemarkungsgrenzen mit Wirkung vom 01.01.1925
angeordnet werde, nachdem ein Einverständnis unter den Beteiligten nicht erzielt wurde“.
Damit war das Ende von Schwabenheim als eigenständiger Ort besiegelt.
Dass diese zwangsweise Eingemeindung offensichtlich nicht die schlechteste Entscheidung
war, belegt ein Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung, der am 29.12.1949 erschienen ist. Zitat:
„Während der letzten 25 Jahre hat sich zwischen den Einwohnern der Gemeinde Dossenheim
und denen des Ortsteils Schwabenheim ein gutes Verhältnis entwickelt. Alle Fragen werden
in beiderseitigem Einverständnis behandelt und zur Zufriedenheit der Einwohner gelöst…“.
(Heinrich Hack)